ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

FACILITY SERVICES

der

privis Italia gestione immobiliare der N. Eisendle
mit Rechtssitz in 39040 Ratschings, St. Johannes 22
Opertive Tätigkeit in 37010 Costermano sul Garda, Piazza Giov. Batt. Ferrario 2
Steuernummer: SNDNTL86A48M067Z – Mehrwertsteuernummer: 03112370212
in der Folge auch „privis“

Stand: Jänner 2023

§1 ALLGEMEINES

1. Alle Angebote und Leistungen der privis Italia gestione immobiliare der N. Eisendle (in der Folge kurz „privis“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB (in der Folge kurz „AGB“).

2. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil aller Verträge, welche privis mit ihren Kunden über die von ihr zu erbringenden Leistungen schließt, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden, soweit sie von diesen AGB abweichen, keine Anwendung. Eine derartige Anwendung ist auch dann ausgeschlossen, wenn privis ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn privis auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, gilt dies nicht als Zustimmung zur Geltung der besagten Geschäftsbedingungen. Ebenso gelten keine örtlichen Gebräuche.

4. privis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden nach Veröffentlichung auf der Webseite unter der Adresse www.privis.it  wirksam und gelten automatisch für alle zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.

5. Die Änderungen gelten auch in Bezug auf bestehende Vertragsverhältnisse als stillschweigend angenommen, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der Frist von 4 (vier) Wochen ab Veröffentlichung widerspricht. In diesem Fall gilt Stillschweigen als Zustimmung und die geänderten AGB werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gegenstand des betroffenen Vertrages bzw. der betroffenen Verträge.

 


§2 VERTRAGSGEGENSTAND

1. privis als Erbringer von Facility Services erbringt folgende Dienstleistungen:

  • Administrative Tätigkeiten
  • Raum- und Gebäudepflege
  • Gartenpflege

Diese Dienstleistungen umfassen regelmäßige Raumpflegearbeiten von Innenräumen, Außenflächen, Parkplätzen, Garagen sowie Außenanlagen. Spezialreinigungen wie z.B. Garagennassreinigungen sowie Fenster- und Glasreinigungen werden pro Auftrag nur einmalig erbracht.

2. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss bekannt zu geben, welche der in Abs. 1 angeführten Dienstleistungen er in Anspruch nimmt.

 


§3 ANGEBOT | VERTRAGSABSCHLUSS

1. Angebote von privis sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag mit privis kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrages oder Auftragsangebots an privis auf dem Postweg oder per E-Mail zustande.

 


§4 KÜNDIGUNG, VERTRAGSDAUER, UND VERTRAGSBEENDIGUNG

1. Für die in §2 dieser AGB aufgelisteten Dienstleistungen gilt folgende Vertragsdauer und Kündigungsmodalität als vereinbart:
Hausreinigungen und sonstige wiederkehrende Dienstleistungen: Verträge über Hausreinigungen und sonstige wiederkehrende Dienstleistungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können durch beide Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
Gartenpflege: Verträge über Gartenpflegeleistungen werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Leistungen im Zusammenhang mit der Gartenpflege werden von privis im Zeitraum 15.4. bis 30.10. eines jeden Jahres erbracht. Werden Leistungen außerhalb dieses Zeitraumes erbracht, sind diese gesondert zu vergüten. Verträge über die Gartenpflege können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist bis zum 01.03. eines jeden Jahres für den darauffolgenden Zeitraum gekündigt werden.
Unterhaltsreinigungen: Verträge über Unterhaltsreinigungen werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
Spezialreinigungen: Spezialreinigungen werden von privis einmalig erbracht. Eine Kündigung nach Angebotsannahme durch den Auftraggeber ist nicht möglich. Angebote des Auftragnehmers sind zwei Monate gültig.

2. Für alle anderen unter Punkt 1. nicht genannten, von privis erbrachten Dienstleistungen gelten die im jeweiligen Auftrag und/oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannte Vertragsdauer und Kündigunsfrist.

 


§5 LEISTUNGSUMFANG

1. Der Leistungsumfang der von privis zu erbringenden Dienstleistungen wird im Angebot von privis auf Grundlage der Kundenangaben detailliert und abschließend aufgelistet. Nach Annahme des Angebots durch den Kunden bedürfen Änderungen des Leistungsinhaltes, der schriftlichen Bestätigung durch privis. Die in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot von privis angeführten Preise beziehen sich lediglich auf die darin ausdrücklich angeführten Leistungen, nicht aber auf eventuelle Zusatzleistungen, welche gesondert berechnet werden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, in Wahrnehmung seiner Informations-, Auskunfts- und Warnungspflicht, privis nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen, damit eine reibungslose und effiziente Leistungserbringung durch privis ermöglicht wird. Der Kunde wird privis zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, selbst wenn diese Informationen und Unterlagen erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde hat privis den Mehraufwand zu ersetzen, wenn es aufgrund von unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden zu Verzögerungen kommt oder privis dadurch seine Leistungen wiederholen muss.

3. privis ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen des Kunden. privis wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 


§6 ENTGELT

1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind mit der Rechnungslegung fällig.

2. Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Kunden gegenüber privis werden auch ohne Mahnung Verzugszinsen fällig, welche nach Maßgabe des GvD 09.10.2002, Nr. 231 berechnet werden. Ebenso hat der Kunde privis in diesem Fall sämtliche mit dem Inkasso verbundenen Spesen (Rechtsanwaltsspesen, Inkassospesen, Bearbeitungs- und Postgebühren usw.) zu ersetzen.

3. Für die Preiskalkulation sind die vom Kunden angegebenen Informationen wie z.B. über Spezifikationen und Quadratmeteranzahlen maßgeblich. privis ist berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn die vom Kunden angegebenen Informationen von tatsächlichen Verhältnissen abweichen und dadurch eine Mehrleistung durch privis erforderlich ist.

4. Die vereinbarten Preise sind wertgesichert. Als Wertmesser wird der vom nationalen Statistikinstitut (ISTAT) verlautbarte Index „Verbraucherpreise für Arbeiter und Angestelltenfamilien“ vereinbart. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist verlautbarte Indexzahl des Januars im Jahr des Vertragsabschlusses. Am Beginn eines jeden Jahres wird die Preisanpassung gemäß der Differenz des zuletzt verlautbarten Monatsindex des abgelaufenen Jahres zur Ausgangsindexzahl berechnet.5. Der Kunde ist verpflichtet, privis am Ort der Leistungserbringung eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung zu stellen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

6. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, schuldet privis dem Kunden keinen bestimmten Erfolg und hat einen erfolgsunabhängigen Anspruch auf Vergütung ihrer Leistungen.

7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann privis sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8. Der Kunde ist nicht berechtigt, an privis geschuldete Zahlungen mit behaupteten oder eventuell bestehenden Gegenforderungen aufzurechnen.

 


§7 LEISTUNGS-/LIEFERVERZUG

1. privis haftet nicht für Leistungs- bzw. Lieferverzug in Folge höherer Gewalt. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Pandemien, Streik, Terrorismus, unvorhergesehene behördliche Auflagen und andere Umstände, die ohne ein Verschulden von privis zu einem Leistungs- bzw. Lieferverzug geführt haben.

2. In Fällen höherer Gewalt ist privis berechtigt, ihre Leistung während der Dauer der höheren Gewalt einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

3. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von privis schriftlich zu bestätigen.

 


§8 KONKURRENZKLAUSEL

Der Kunde verpflichtet sich, das von privis eingesetzte Personal während eines bestehenden Vertragsverhältnisses mit privis und bis 9 (neun) Monate nach Vertragsbeendigung nicht abzuwerben. Falls der Kunde gegen diese Bestimmung verstoßen sollte, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,– pro abgeworbenen Mitarbeiter verpflichtet. privis bleibt die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche vorbehalten.

 


§9 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorliegen von Mängeln innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden ab der Leistungserbringung schriftlich und begründet anzuzeigen. Die Nachweispflicht obliegt ausschließlich dem Kunden.

2. Sofern privis Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese dem Kunden gemäß der im Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet.

3. privis haftet für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung verjährt in 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

4. privis haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Die Haftung von privis für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für den Verlust von an privis übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird ausgeschlossen.

 

§ 10. VERTRAGSAUFLÖSUNG

1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist privis unter Ausschluss des Anspruches auf Schadenersatz von Seiten des Kunden berechtigt, mit sofortiger Wirkung alle Leistungen zurückzuhalten und einzustellen und zwar solange der wichtige Grund besteht sowie die Wiederholungsgefahr nicht behoben ist. Der Kunde haftet für alle Kosten, die privis infolge solcher Ereignisse und damit zusammenhängender Umstände entstehen. Als wichtiger Grund im Sinne des vorhergehenden Absatzes gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Verletzungen der jeweiligen Verpflichtungen aus den § 5, Abs. 2, § 6, Abs. 2, § 6, Abs. 8 und § 8 dieser AGB;
  • Zahlungsverzug des Kunden;
  • die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nach Maßgabe der italienischen Konkursordnung bzw. gemäß Art. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ausgleichsverfahrens mangels Masse oder die Eintragung in das elektronische Verzeichnis der Proteste.

2. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung gemäß Art. 1463 ZGB sowie im Falle von übermäßiger Belastung im Sinne des Art. 1467 ZGB ist privis unter Ausschluss des Anspruches auf Schadenersatz von Seiten des Kunden berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

 

§11 DATENSCHUTZ

1. privis behandelt die, den jeweiligen Kunden und Dritte betreffende personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach den Prinzipien der Korrektheit, Gesetzmäßigkeit und Transparenz.

2. Mit vollinhaltlichem Verweis auf die im gesetzesvertretenden Dekret vom 30.06.2003, Nr. 196 igF sowie in der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz von personenbezogenen Daten stimmt der Kunde durch Annahme dieser AGB der Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Durch Annahme dieser AGB erklärt der Kunde außerdem, die von den vorgenannten Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Aufklärungen zum Datenschutz erhalten und gelesen zu haben, diese zur Kenntnis zu nehmen und diese uneingeschränkt anzunehmen.

3. Der Kunde erteilt privis die ausdrückliche Erlaubnis, ihn über Neuerungen und Anpassungen von Produkten und Leistungen sowie generell über Neuigkeiten (auch mittels Newsletter o.ä.) zu informieren.

2. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein widerrufen werden.

 


§12 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1. Diese AGB unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht, welches auf alle von privis eingegangenen Vertragsverhältnisse Anwendung findet.

2. Sofern vom Gesetz kein zwingender Gerichtsstand vorgeschrieben ist, gilt der Gerichtsstand von Bozen (Italien) als vereinbarter ausschließlicher Gerichtsstand. privis steht es jedoch frei, seine Ansprüche auch am Sitz bzw. Wohnort des Kunden geltend zu machen.

3. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt sind. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform, wobei E-Mail der Schriftform genügt.

4. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit oder Gültigkeit des übrigen Inhalts.

5. Die Vertragsparteien kommen weiters darin überein, dass allenfalls vorhandene Regelungslücken entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien zu schließen sind.